Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
| Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|
| 1 Ca 1834/25 | 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom 23.07.2025 nicht aufgelöst worden ist. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für Juli 2025 1.140,00€ brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.08.2025 zu zahlen. 3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.660,84 € brutto an Urlaubsabgeltung nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.10.2025 zu zahlen. 4. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger bei Zahlung eine Lohnabrechnung für Juli 2025 zu erteilen. 5. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger eine Arbeitsbescheinigung gemäß § 312 SGB III zu erteilen, die elektronische Lohnsteuerbescheinigung für 2025 zu erstellen und zur Verfügung zu stellen sowie die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung auszuhändigen. 6. Der Kläger wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen, sich in Bezug auf die Beklagte wörtlich oder sinngemäß zu äußern, die Beklagte • würde Pflegeberichte fälschen, • würde unqualifiziertes Personal einsetzen • oder würde Anweisungen zu Betrug und Urkundenfälschung an ihre Mitarbeiter geben. 7. Im Übrigen werden Klage und Widerklage abgewiesen. 8. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 60 % und die Beklagte zu 40%. 9. Streitwert: 76.263,73 € |
