Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.


AktenzeichenTenor
1 Ca 618/211.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.600,00 € brutto abzüglich erhaltenen Bruttoarbeitslohns von 3.750,01 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 4.800,00 € ab dem 01.02.20222 und aus 1.049,99 € ab dem 01.03.2022 zu zahlen.

2.
Die Widerklage wird abgewiesen.

3.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 11 % und die Beklagte zu 89 %.

4.
Streitwert: 12.349,99 €.