Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
| Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|
| 1 Ca 2701/25 | 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die außerordentliche Kündigung des Beklagten vom 12.02.2026 aufgelöst worden ist noch durch die ordentliche Kündigung vom 27.11.2025 bzw. die hilfsweise ordentliche Kündigung vom 12.02.2026 aufgelöst werden wird. 2. Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens in dem Betrieb Wuppertal als Gesamtleitung Offener Ganztag weiter zu beschäftigen. 3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. 4. Streitwert: € 23.100,00 (auch gemäß § 63 Abs.2 GKG). |
