Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
Aktenzeichen | Tenor |
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1 Ca 149/25 | Urteil 1. Die Beklagte wird verurteilt, das Abmahnungsschreiben vom 05.12.2024 aus der Personalakte der Klägerin zu entfernen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 3. Streitwert: € 4.000,00 € (auch gemäß § 63 Abs.2 GKG) |
1 Ca 2670/23 | Urteil 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für November 2023 € 1.440,00 brutto abzüglich erhaltener € 298,98 netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2023 zu zahlen. 2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für Dezember 2023 € 624,00 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.01.2024 zu zahlen. 3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. 5. Streitwert: € 1.861,02 (auch gemäß § 63 Abs.2 GKG) |