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AktenzeichenTenor
7 Ca 1525/23Urteil

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger

a) für Oktober 2022 über bereits brutto abgerechnete 2.161,59 € hinaus weitere 1.030,00 € brutto,
b) für November 2022 über bereits brutto abgerechnete 2.696,59 € hinaus weitere 660,00 € brutto,
c) für Dezember 2022 über bereits brutto abgerechnete 2.950,39 € hinaus weitere 410,00 € brutto,
d) für Januar 2023 über bereits brutto abgerechnete 1.991,59 € hinaus weitere 1.365,00 € brutto,
e) für Februar 2023 über bereits brutto abgerechnete 2.516,59 € hinaus weitere 510,00 € brutto,
f) für März 2023 über bereits brutto abgerechnete 2.646,59 € hinaus weitere 830,00 € brutto,
g) für April 2023 über bereits brutto abgerechnete 1.986,59 € hinaus weitere 1.050,00 € brutto,
h) für Mai 2023 über bereits brutto abgerechnete 3.179,19 € hinaus weitere 825,00 € brutto,
i) für Juni 2023 über bereits brutto abgerechnete 1.751,59 € hinaus weitere 1.530,00 € brutto,

insgesamt also weitere 8.210,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2023 zu zahlen.

2. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger auf der Grundlage der für den Monat Februar 2023 bis August 2023 bereits erteilten Gehaltsabrechnungen rückständiges Nettoarbeitsentgelt in Höhe von 9.415,71 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2023 zu zahlen.

3. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Wüstenrot Bausparkasse AG zur Vertragsnummer 630679982 einen Betrag in Höhe von 40,00 € zu zahlen.

4. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 600,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.07.2023 zu zahlen.

5. Die Kosten des Rechtsstreits sind zu 2% von der Beklagten zu 1. und zu 98 % von den Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen.

6. Streitwert: 18.265,71 €